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Service

Wir finden Ihren Wohn(t)raum: Wir machen uns für Sie auf die Suche.

Wer ist eigentlich der richtige Mieter für Ihre Immobilie?

Wir tun alles dafür, dass beide Parteien – der Vermieter und der Mieter – schon im Vorfeld so wenig wie möglich Arbeit haben, um entspannt miteinander umgehen können. Dazu gehört später auch der Papierkram mit seinem Klein- und Großgedruckten.

Service für Mieter – Wenn Sie eine Wohnung suchen, nennen Sie uns Ihre Wünsche und wir machen uns an die Arbeit, Ihre Traumwohnung zu finden. In unserer Datenbank haben wir eine große Anzahl aktueller Angebote, bemühen uns aber auch über andere Wege, für Sie erfolgreich zu sein.

Service für Vermieter – Sie brauchen keinen Makler, um Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu vermieten. Sie brauchen nur Zeit und Geduld. Und dann eventuell etwas Mut: Man könnte es auch unternehmerisches Risikodenken nennen, falls Sie Ihre Immobilie auch noch wertgerecht vermieten wollen.

Wir finden, dass die Vermietung einer Immobilie ein bisschen was von „Heiraten“ hat. Die Besichtigung ist das erste Date mit dem Unbekannten. Und beim neuen (Miet-)Verhältnis lässt man sich auf eine Heirat mit einem Unbekannten ein.

In einer privaten Partnerschaft lernen wir den Anderen erst mit der Zeit richtig kennen. Manchmal klappt es einfach nicht und man geht wieder auseinander. Im Verhältnis Vermieter und Mieter ist das – nach einem Mietvertrag – nicht immer so einfach möglich.

Bei der Überlegung, wie das ideale Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Mietern am besten zu beschreiben wäre, sind wir auf ein schönes, einfaches Schlüsselwort gestoßen: Respekt. Respekt vor Eigentum. Respekt vor Wirtschaftlichkeit. Respekt vor Wohngefühl. Respekt auf beiden Seiten. Wie in einer privaten Beziehung auch, oder?

Kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon! Gerne unterbreiten wir Ihnen unseren Vermarktungsvorschlag für die Vermietung Ihrer Wohnung / Ihres Hauses.

UNSERE 12-PUNKTE-GARANTIE

1. Mietwert – Wir begutachten Ihre Wohnung oder Ihr Haus und benennen den aktuellen Marktpreis.

2. Unterlagen – Wir erstellen leicht verständliche Grundrisse und holen auch ggf. Unterlagen aus dem Bauarchiv ein.

3. Fotos – Wir produzieren ansprechende Fotos, die dem Mieter einen emotionalen Eindruck der Räume vermitteln. Für Objekte im Hochpreis-Segment erstellen wir kleine ansprechende Immobilienvideos mit Musik.

4. Exposé – Wir geben uns viel Mühe mit dem Exposé, der wichtigsten Marketing-Unterlage Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.

5. Internet-Marketing – Wir schalten Inserate in den großen Immobilien-Portalen und präsentieren Ihre Immobilie ausführlich auf unserer eigenen, stark frequentierten Homepage.

6. Printwerbung – Wir schalten regelmäßig Anzeigen mit Mietangeboten in der lokalen Presse und erreichen dort auch Menschen, die das Internet kaum besuchen.

7. Nachbarschaftswerbung – Wann immer es möglich ist, statten wir Ihre Immobilie mit plakativer Werbung direkt am Objekt aus: mit Vermietungspostern oder -schildern. Und wir sprechen Nachbarn an, oft erstklassige Multiplikatoren und eine gute Hilfe bei der Vermittlung solventer Mieter aus dem Bekanntenkreis.

8. Mailing – Wir informieren unsere bevorzugten Suchklienten und stellen ihnen Ihr Objekt telefonisch oder per Mail und Brief vor.

9. Besichtigung – Wir koordinieren die Besichtigungstermine mit den Interessenten und sorgen für eine entspannte und sichere Durchführung. Dabei ruhen wir uns auch am Wochenende nicht aus und sind selbstverständlich auch am Samstag und Sonntag vor Ort.

10. Kandidatenprüfung – Wir sichten die „Bewerbungsunterlagen“ mit Gehaltsabrechnungen und Schufa-Auskunft und prüfen eine vorgelegte Mietschuldenfreiheit zudem auf Wahrheitsgehalt. Außerdem checken wir die Bonität Ihres potentiellen Mieters. Danach erhalten Sie eine Kandidatenliste, aus der Sie Ihren Mietpartner wählen.

11. Vertrags- und Kautionsservice – Wir bereiten die Miet- bzw. Pachtverträge vor und besprechen diese gemeinsam mit Ihnen und dem Mieter in unserem Büro.

12. Protokollservice – Wir führen die Abnahme und Übergabe Ihres Eigentums durch und erstellen die entsprechenden Protokolle, die in besonderen Fällen fotodokumentarisch belegt werden.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon. Gerne unterbreiten wir Ihnen unseren Vermarktungsvorschlag für die Vermietung Ihrer Immobilie.

DAS BESTELLERPRINZIP

Das Bestellerprinzip ändert die Spielregeln am Markt. Seit dem 01.06.2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten. Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einen Makler einschalten. Dieser Artikel listet die wesentlichen Gründe auf, die für die Vermittlung durch einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen können.

1. Sichere Ermittlung der Marktmiete
Sie möchten weder Ihren Mieter übervorteilen noch Ihre Rendite aus den Auge verlieren. Was ist zu viel – was zu wenig? Ist eine Staffelmiete zulässig? Ein IVD-Makler kennt die Marktmiete grundsätzlich genau. Damit ist gewährleistet, dass Sie den optimalen Mix aus Rendite und Mieterzufriedenheit erhalten. Zudem achtet Ihr Makler auf die rechtlichen Vorgaben der Mietpreisbremse, damit Ihnen keine gesetzlichen Probleme entstehen.

2. Optimale Präsentation Ihrer Immobilie
Sie möchten bonitätsstarke und zuverlässige Mieter? Dann müssen Sie Ihren Interessentenkreis auch mit professionellen Exposés und hochwertigen Inseraten ansprechen. Ihr IVD-Makler bereitet Ihre Immobilie professionell auf. Dazu gehören erstklassige Fotos, saubere Grundrisse und vollständige Unterlagen.

3. Professionelle Werbung
Um den optimalen Mieter zu finden, ist es häufig nicht ausreichend, die Immobilie in nur einem Medium zu inserieren. Ihr Makler verfügt über viel Vermarktungserfahrung, kennt die besten Internetplattformen sowie die relevantesten Printpublikationen und kann darüber hinaus auf ihm vorliegende Mieteranfragen zurückgreifen.

4. Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises
Für grundsätzlich jede Immobilie muss der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis vorliegen. Die darin enthaltenen Informationen müssen in den Inseraten übernommen werden. Fehlt der Energieausweis, unterstützt Sie Ihr IVD-Makler bei der Beschaffung und Erfüllung der Pflichten nach der Energieeinsparverordnung – oftmals kostengünstiger und stets unkomplizierter als in Eigenregie. Er achtet auch darauf, dass alle relevanten Angaben im Inserat enthalten sind. Fehlerhafte Anzeigen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die u. U. mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem handelt der Eigentümer grundsätzlich ordnungswidrig, wenn er bei der Besichtigung keinen Energieausweis vorlegt.

5. Durchführung der Besichtigungen
Die interessantesten Mieter sind beruflich häufig zeitlich gebunden. Oft ist es schwierig, Vormieter und Mietinteressent terminlich unter einen Hut zu bringen. Ihr Makler übernimmt gerne die Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen – bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

6. Bonitätsprüfung
IVD-Makler prüfen Interessenten mit der Mieterselbstauskunft. Über Auskunfteien können sie außerdem erfragen, wie ein Mietinteressent finanziell darsteht. So verringern Vermieter nicht nur das Risiko von Mietausfällen, sondern auch eine Vermietung an Mietnomaden.

7. Vorbereitung des Mietvertrages
Welche Klauseln sind zulässig? Der Bundesgerichtshof überarbeitet zum Beispiel ständig seine Rechtsprechung zu den sogenannten Schönheitsreparaturen. IVD-Makler haben Zugriff auf die neuesten Formularmietverträge. In den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterstützt Sie Ihr Makler bei der Vorbereitung des Mietvertrags.

8. Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters
Ihr Makler übernimmt eine wichtige Pufferfunktion zwischen Ihnen und den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind. Damit ist gewährleistet, dass Sie nach der Vermietung nicht durch weitere unliebsame Anrufe belästigt werden.

9. Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr
Der Vermieter kann das Vermittlungsentgelt vollständig bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen. Werden die Mieteinkünfte im Rahmen eines Gewerbebetriebes erzielt, können die Ausgaben für einen Makler als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Die finanzielle Belastung des Vermieters wird so deutlich reduziert.

10. Freizeitgewinn
Eine Gesellschaft wird durch Arbeitsteilung erfolgreicher. Jeder übernimmt den Part, für den er ausgebildet ist und den er am besten kann. Ihr IVD-Makler kennt den Immobilienmarkt und die Akteure. Warum wollen Sie Ihre knappe Freizeit für die Vermietung opfern, wenn das Ergebnis am Ende selten so gut ist wie beim Profi?

(Quelle: IVD-Flyer: Vermietung professionell gemacht, Stand: April 2015)

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